Landschaftsarchitekt HUBERT AMMER
Orts- und Landschaftsplanung

     

Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien in Bayern

Der Bereich Zentrale Aufgaben der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung (BZA) griff das Thema Umsetzung der FFH-Richtlinien und der Vogelschutz-Richtlinien als erste Fachbehörde in Bayern für ihren Zuständigkeitsbereich auf. Es war das Instrumentarium "Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung" hinsichtlich der Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien zu untersuchen.
Der Auftrag umfasste das Zusammenstellen der
Grundlagen für einen
Leitfaden „Ländliche Entwicklung und FFH-Verträglichkeitsprüfung“

und das Entwickeln eines
Entwurfs zu einem
Leitfaden „Ländliche Entwicklung und FFH-Verträglichkeitsprüfung“
.

Der Entwurf ist zur Zeit in der verwaltungsinternen Abstimmung. Nach deren Abschluss ist die Veröffentlichung vorgesehen.

Georg KESTEL, Landschaftsarchitekt, wirkte maßgeblich mit.

Literatur zu Natura-2000

Gerichtsentscheidungen

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