Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien in Bayern
Der Bereich Zentrale Aufgaben der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung (BZA) griff das Thema Umsetzung der FFH-Richtlinien und der Vogelschutz-Richtlinien als erste Fachbehörde in Bayern für ihren Zuständigkeitsbereich auf. Es war das Instrumentarium "Landschaftsplanung in der Ländlichen Entwicklung" hinsichtlich der Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien zu untersuchen.
Der Auftrag umfasste das Zusammenstellen der
Grundlagen für einen
Leitfaden „Ländliche Entwicklung und FFH-Verträglichkeitsprüfung“
und das Entwickeln eines
Entwurfs zu einem
Leitfaden „Ländliche Entwicklung und FFH-Verträglichkeitsprüfung“.
Der Entwurf ist zur Zeit in der verwaltungsinternen Abstimmung.
Nach deren Abschluss ist die Veröffentlichung vorgesehen.
Georg KESTEL, Landschaftsarchitekt, wirkte maßgeblich mit.
Literatur zu Natura-2000
Gerichtsentscheidungen
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